| FCT
- Struktur |
Stiftungsrat
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Oberstes
Organ der Sammelstiftung FCT. Er ist für die gesamte Organisation
der Sammelstiftung FCT verantwortlich. Dazu zählen die Inkraftsetzung
von Reglementen, die Überwachung der Vermögensanlage sowie
die Vertretung der Sammelstiftung FCT gegenüber den angeschlossenen
KMUs, der BVG-Aufsichtsbehörde und den Kontrollorganen der Sammelstiftung
FCT. Die Mitglieder werden von der Stifterin gewählt. Es handelt
sich ausnahmslos um anerkannte Spezialisten auf dem Gebiet der beruflichen
Vorsorge. |
Vorsorgewerk
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Jede angeschlossene
Firma bildet innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk. Jede
Vorsorgewerk profitiert von einer individuellen, separat geführten
Buchhaltung (Sparguthaben, Reserven, Deckungsgrad). Finanzielle Abhängigkeiten
von anderen Vorsorgewerken sind ausgeschlossen. Jedes Vorsorgewerk
wird als halbautonome Pensionskasse geführt. |
Vorsorgekommission
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Jedes einzelne
der Sammelstiftung angeschlossene Vorsorgewerk stellt im Sinne von
Artikel 51 BVG seine eigene paritätische Vorsorgekommission (je
gleich viele Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter). Die Vorsorgekommission
verwaltet die internen Angelegenheiten des Vorsorgewerkes (Anlageprofil,
Vorsorgeplan, Zinsgutschriften, Bildung von Reserven, Sanierungsmassnahmen
etc.) gemäss den Bestimmungen des Organisationsreglements der
Sammelstiftung FCT. |
Angeschlossene
Firmen
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Als angeschlossene
Firmen werden jene Kunden bezeichnet, die sich zur Durchführung
der beruflichen Vorsorge der Sammelstiftung FCT angeschlossen haben.
Der Anschluss wird durch Unterzeichnung einer Anschlussvereinbarung
rechtskräftig. Die Anschlussvereinbarung regelt die vertraglichen
Pflichten zwischen der angeschlossenen Firma und der Sammelstiftung
FCT. Zu den Grundlagen dieser vertraglichen Pflichten zählen
speziell die rechtskräftigen Reglemente der Sammelstiftung FCT. |
| Verwaltung
und Kommunikation |
| Trianon
SA |
Die technische
und kaufmännische Verwaltung der Sammelstiftung FCT sowie die
Geschäftsführung wird durch die Trianon SA (TC)
sichergestellt. Der technischen Verwaltung obliegt die korrekte Führung
der individuellen Vorsorgeanprüche der Versicherten (Sparguthaben
etc.) Der kaufmännischen Verwaltung obliegt die Buchführung
und die Erstellung des Jahresabschluss pro Vorsorgewerk und für
die Sammelstiftung FCT. Die Geschäftsführung organisiert
die gesamten administrativen Abläufe und Arbeiten und stellt
die Kommunikation zwischen allen Partnern innerhalb der Sammelstiftung
FCT sicher. |
| EBC |
Das “Employee
Benefits Center” ist eine Internetplattform zu Optimierung der
Kommunikation im Personalwesen. Dank dem EBC können Informationen
schnell, standardisiert und automatisch zwischen dem Stiftungsrat,
den Verwaltungskommissionen, den Firmenberatern und den Versicherten
ausgetauscht werden. Der Zugriff auf das EBC stellt für die angeschlossenen
Firmen eine weitere Etappe auf dem Weg zur Vereinfachung der gesamten
Personaladministration und Kommunikation dar. |
| Vermögensverwaltung |
| UBS |
Entsprechend
den Bestimmungen des Anlagereglements hat der Stiftungsrat der Sammelstiftung
FCT der UBS ein Mandat zur Verwaltung eines Teilvermögens der
Sammelstiftung FCT erteilt. Die Vermögensanlage erfolgt im Rahmen
der von der UBS angebotenen Anlageprofile. Die verschiedenen Anlageprofile
sind im Anhang des Anlagereglements definiert. Die Anlageprofile wurden
auf Basis der von der UBS entwickelten Methode zur Beratung von institutionellen
Anlegern definiert. Die UBS stellt der Sammelstiftung FCT darüber
hinaus die administrative Infrastruktur zur Verfügung (Kontokorrente,
Wertschriftenverwaltung, Zahlungsverkehr, etc.) |
| Pictet |
Entsprechend
den Bestimmungen des Anlagereglements hat der Stiftungsrat der Sammelstiftung
FCT der Pictet & Cie. ein Mandat zur Verwaltung eines Teilvermögens
der Sammelstiftung FCT erteilt. Die Vermögensanlage erfolgt im
Rahmen der oben erwähnten Anlageprofile. Die Privatbank ist spezialisiert
auf die Anlage institutioneller Vermögen. Die Wahl zwischen UBS
und Pictet eröffnet den Vorsorgekommissionen interessante Alternativen.
So können die Vorsorgekommissionen verschiedene Anlagevehikel
(auch Kombinationen) wählen, wenn es um die Anlage des Vermögens
des Vorsorgewerks geht. |
| Kontrolle
und Aufsicht |
| KPMG |
Entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften hat der Stiftungsrat der Sammelstiftung
FCT KPMG Fides Peat als Kontrollstelle gewählt. Das Mandat der
Kontrollstelle umfasst die jährliche Kontrolle der Verwaltung,
der Buchhaltung und der Vermögensanlage. Die KPMG erstellt dazu
jährlich einen Bericht zuhanden des Stiftungsrates und der BVG-Aufsichtsbehörde
(BSV). |
| BSV |
Aufgrund ihrer
nationalen Tätigkeit ist die Sammelstiftung FCT der Aufsicht
durch das BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) unterstellt.
Die BVG-Aufsichtsbehörde überwacht die Gesetzeskonformität
sämtlicher Aktivitäten der Sammelstiftung FCT. Zu diesem
Zweck nimmt sie von den Berichten der Kontrollstelle und des Experten
für berufliche Vorsorge Kenntnis. Sie genehmigt die Statuten
und prüft die Reglemente der Sammelstiftung FCT, sowie allfällige
Anpassungen derselben. Die BVG-Aufsichtsbehörde genehmigt die
Verteilpläne bei Teil- und Gesamtliquidationen. |
| GiTec Prévoyance SA |
Entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften hat der Stiftungsrat der Sammelstiftung
FCT GiTec Prévoyance SA, Lausanne, als anerkannten Experten
für berufliche Vorsorge (PK-Experten) gewählt. Der PK-Experte
erstellt jährlich ein versicherungstechnisches Gutachten. In
diesem Gutachten wird jedes Vorsorgewerk individuell auf seine finanzielle
Sicherheit hin beurteilt und bewertet. Aufgrund dieses Gutachtens
entscheidet der PK-Experte über die je nach finanzieller Situation
pro Vorsorgewerk zu treffenden Massnahmen. Das versicherungstechnische
Gutachten sowie die Empfehlungen des PK-Experten werden an die BVG-Aufsichtsbehörde
weitergeleitet. |
| Risikorückversicherung |
| Die Mobiliar |
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